Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
Bei den meisten Fällungen die auf z.T. privaten Grundstücken erfolgen, muss selten Rücksicht auf den öffentlichen Verkehr genommen werden. Manchmal ist es allerdings erforderlich, den Verkehr umzuleiten oder zumindest auf die entsprechenden Baumfällungen hinzuweisen. Wir richten diese Absicherungen nach den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA 95) ein.
Hier ein paar Bilder von Absperrungen auch z.T. mit Ampelanlage (Bilder zum Vergrößern anklicken):